Schulungen
Das Pflegeversicherungsgesetzt fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Betreuungskräfte nach § 43b und § 45b SGB XI. Die Seminarinhalte sind praxisorientiert konzipiert, so dass die Teilnehmer einen Bezug zum eigenen Arbeitsfeld in der Rolle als Betreuungskraft herstellen können.