Schulungen
Pflegeassistentinnen und -assistenten entlasten im stationären Kontext Pflegefachkräfte bei ihrer Arbeit.
In der Weiterbildung an der BL Akademie erlangen die Teilnehmenden die formale Qualifikation zur Durchführung von Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2.
Durch die Ausbildung zur ambulanten Pflegeassistenz erlangen die Teilnehmenden in insgesamt 308 Unterrichtsstunden die Befähigung erstens zur Durchführung von Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2 sowie zweitens zur Durchführung von pflegerischen Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Durchführung von Behandlungspflegen stehen.
Pflegedienste, die sich auf die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisieren möchten, benötigen keine Zertifizierung, müssen aber die Zusatzqualifikationen für die fachliche Leitung (WBL/PDL) als auch für deren Vertretung (Pflegefachkraft) sowie die eigenverantwortliche pflegerische Versorgung durch Pflegefachkräfte nachweisen.
Pflegedienste, die sich auf die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisieren möchten, benötigen keine Zertifizierung, müssen aber die Zusatzqualifikationen für die fachliche Leitung (WBL/PDL) als auch für deren Vertretung (Pflegefachkraft) sowie die eigenverantwortliche pflegerische Versorgung durch Pflegefachkräfte nachweisen.
Die Pflegeberater*innen nach § 45 SGB XI können durch ihre Tätigkeit die Qualität der Pflege und Betreuung in der Häuslichkeit sichern. Außerdem ermöglichen sie pflegefachliche Unterstützung für die zu Pflegenden und deren Angehörigen.
Durch die Aufbauqualifizierung zur ambulanten Pflegeassistenz erlangen die Teilnehmenden in 140 Unterrichtsstunden die Befähigung zur Durchführung von pflegerischen Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Durchführung von Behandlungspflegen stehen.