Schulungen

ab 28. August 2023 | 168 Unterrichtseinheiten plus Praxisphasen | 1450 €

Pflegeassistentinnen und -assistenten entlasten im stationären Kontext Pflegefachkräfte bei ihrer Arbeit.
In der Weiterbildung an der BL Akademie erlangen die Teilnehmenden die formale Qualifikation zur Durchführung von Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2.

ab 28. August 2023 | 308 Unterrichtseinheiten plus Praxisphasen | 1920 €

Durch die Ausbildung zur ambulanten Pflegeassistenz erlangen die Teilnehmenden in insgesamt 308 Unterrichtsstunden die Befähigung erstens zur Durchführung von Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2 sowie zweitens zur Durchführung von pflegerischen Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Durchführung von Behandlungspflegen stehen.

ab 11. September 2023 | 84 Unterrichtseinheiten | 675 €

Pflegedienste, die sich auf die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisieren möchten, benötigen keine Zertifizierung, müssen aber die Zusatzqualifikationen für die fachliche Leitung (WBL/PDL) als auch für deren Vertretung (Pflegefachkraft) sowie die eigenverantwortliche pflegerische Versorgung durch Pflegefachkräfte nachweisen.

ab 11. September 2023 | 168 Unterrichtseinheiten | 1300 €

Pflegedienste, die sich auf die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisieren möchten, benötigen keine Zertifizierung, müssen aber die Zusatzqualifikationen für die fachliche Leitung (WBL/PDL) als auch für deren Vertretung (Pflegefachkraft) sowie die eigenverantwortliche pflegerische Versorgung durch Pflegefachkräfte nachweisen.

ab 8. August 2023 | 48 Unterrichtseinheiten | 550 €

Die Pflegeberater*innen nach § 45 SGB XI können durch ihre Tätigkeit die Qualität der Pflege und Betreuung in der Häuslichkeit sichern. Außerdem ermöglichen sie pflegefachliche Unterstützung für die zu Pflegenden und deren Angehörigen.

ab 18. März 2024 | 140 Unterrichtseinheiten plus Praxisphasen | 1050 €

Durch die Aufbauqualifizierung zur ambulanten Pflegeassistenz erlangen die Teilnehmenden in 140 Unterrichtsstunden die Befähigung zur Durchführung von pflegerischen Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Durchführung von Behandlungspflegen stehen.